Pächterwechsel – Schritte
Ansprechpartner bei Pächterwechsel ist der Quartierobmann
Wertermittlung beantragen, Formlos an den Verein mit Angabe der aktuellen Telefonnummer zwecks Terminabsprache
Wertermittlungsprotokoll prüfen, unterzeichnen und unterzeichnet an den Verein zurückgeben, 1Exemplar bleibt beim Mitglied
20,00€ Gebühr für dieBearbeitung des Pächterwechsels an den Verein überweisen
Der im Wertermittlungsprotokollgenannte Beseitigungsanspruch ist vor Pächterwechsel zu tätigen. Erst wenn seitens des abgebenden Pächters eine schriftliche Information darüber erfolgt, wird der Antrag des zukünftigen Pächters bearbeitet. Die Wertermittlung hat ein Jahr Gültigkeit.
Schriftlich formlos beantragen, wenn der Garten im Schaukasten zum Kauf angeboten werden soll mit Angabe der aktuellen Telefonnummer
Verkäufe können auch auf der Internetseite des Kreisverbandes der Kleingärtner Westsachsen e.V. eingestellt werden
Kaufverhandlungen führt stets der derzeitige Pächter unter Beachtung des Wertermittlungsprotokolls
Verkauft wird das Eigentum erst, wenn der neue Pächter als Mitglied im Verein aufgenommen wurde (entsprechend Satzung)
die Höhe des Kaufpreises darf nicht die Höhe der Wertermittlung übersteigen
(sozialer Aspekt)
Kaufvertrag wird vom abgebendenPächter angefertigt, Kaufvertrag bitte in 3-facher Ausfertigung (1xabgebender Pächter, 1x neuer Pächter, 1x Unterlagen Verein)
zukünftiger Pächter stellt Antrag auf Mitgliedschaft im Verein mit folgenden Daten
Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum Beruf , Kopie des Personalausweises
Achtung : Der Antragsteller holt über das Internetportal „BoniversumSelbstauskunft“ (kostenlos)diese Information ein und legt sie dem Antrag bei
Der abgebende Pächter reicht die kompletten Unterlagen beim Vereinsvorstand zur Entscheidung ein
neuer Pächter erhält erst den Unterpachtvertrag wenn die Aufnahme durch den Vorstand bestätigt wurde und er die Mitgliedschaft vollzogen hat (Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeitrag gezahlt)
Die Entscheidung über die Aufnahme als Mitglied in den Verein trifft der Vereinsvorstand gemeinsam. Die Entscheidung wird dem Antragsteller und dem abgebenden Pächter mitgeteilt.

